Qualitätsversprechen

Qualitätsversprechen

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Außerdem umfasst sie die Erstattung, Überwachung, Prüfung, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Zu meinen Aufgaben gehört es, Tatsachen festzustellen, diese einzuschätzen und zu bewerten, sowie hieraus die korrekten Schlussfolgerungen zu ziehen. Als öffentlich bestellter Sachverständiger habe ich die erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten im Jahr 1997, nachgewiesen. Darüber hinaus, dass ich über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfüge.